Bau- und Architektenrecht
Um unser Verständnis des Baurechts zu erklären, benutzen wir gerne ein Zitat von Goethe:
„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei.“
Wir haben es uns seit über 20 Jahren zur Aufgabe gemacht, Ihnen – gleich ob als Käufer oder Auftraggeber, Bauträger oder Werkunternehmer – bei den Fragen, die zu Goethes „drei Dingen“ gehören, mit fachkundigem und fachanwaltlichem Rat zur Seite zu stehen. Denn dass es beim Planen, Reparieren, Sanieren und Bauen in und von Gebäuden zu kleineren oder größeren Schwierigkeiten kommen kann, ist aufgrund der technischen und rechtlichen Komplexität der Materie nichts Neues. Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht sind hochspezialisiert und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir können das und finden sowie begleiten sachgerechte und zielführende Lösungen.
Wenn Sie unsere Kompetenz und Erfahrung nutzen möchten, dann sprechen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartner:
Theo Pleyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sekretariat: 0911 58769–23 oder 0911 58769–30
Thorsten Dürr
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sekretariat: 0911 58769–12