Bau- und Architektenrecht

Um unser Ver­ständ­nis des Bau­rechts zu erklä­ren, benut­zen wir ger­ne ein Zitat von Goethe:

Drei Din­ge sind an einem Gebäu­de zu beach­ten: daß es am rech­ten Fleck ste­he, daß es wohl­ge­grün­det, daß es voll­kom­men aus­ge­führt sei.“

Wir haben es uns seit über 20 Jah­ren zur Auf­ga­be gemacht, Ihnen – gleich ob als Käu­fer oder Auf­trag­ge­ber, Bau­trä­ger oder Werk­un­ter­neh­mer – bei den Fra­gen, die zu Goe­thes „drei Din­gen“ gehö­ren, mit fach­kun­di­gem und fach­an­walt­li­chem Rat zur Sei­te zu ste­hen. Denn dass es beim Pla­nen, Repa­rie­ren, Sanie­ren und Bau­en in und von Gebäu­den zu klei­ne­ren oder grö­ße­ren Schwie­rig­kei­ten kom­men kann, ist auf­grund der tech­ni­schen und recht­li­chen Kom­ple­xi­tät der Mate­rie nichts Neu­es. Fach­an­wäl­te für Bau­recht und Archi­tek­ten­recht sind hoch­spe­zia­li­siert und ver­hel­fen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir kön­nen das und fin­den sowie beglei­ten sach­ge­rech­te und ziel­füh­ren­de Lösungen.

Wenn Sie unse­re Kom­pe­tenz und Erfah­rung nut­zen möch­ten, dann spre­chen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartner:

Theo Pley­er
Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bau- und Architektenrecht

Sekre­ta­ri­at: 0911 58769–23 oder 0911 58769–30

Thors­ten Dürr
Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bau- und Architektenrecht

Sekre­ta­ri­at: 0911 58769–12

Lisa-Marie Kudat
Rechtsanwältin

Sekre­ta­ri­at: 0911 58769–23 oder 0911 58769–30