Erbrecht
Wir sind stets bestrebt, den hohen Erwartungen nach qualifiziertem Rechtsrat unserer anspruchsvollen Mandanten gerecht zu werden. Auf den Rechtsgebieten des Erbrechts und der Vermögensnachfolge steht Ihnen Alexander Grünert als Fachanwalt für Erbrecht als zuverlässiger Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.
Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit gehört neben der verständlichen Gestaltung von Testamenten und lebzeitigen Übergabeverträgen auch die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Fragestellungen rund um Vermächtnisse und Möglichkeiten der Ausschlagung einer Erbschaft. Abgerundet wird die erbrechtliche Tätigkeit durch profunde Beratung im Bereich der Erbengemeinschaft sowie des Rechts der Testamentsvollstreckung.
Im Erbrecht entwickeln wir für Sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und beraten Sie im Bereich des Seniorenrechts. Sprechen Sie uns einfach an.